1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Vaiacon GmbH (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kunden im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen, Unternehmensentwicklung, Prozessautomatisierung, Digitalisierung, Entwicklung und Implementierung von Software- und KI-Lösungen, Schulungen und Lerninhalten sowie der Betreuung laufender Lösungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte, die Unterzeichnung eines Vertrages oder die schriftliche Beauftragung durch den Kunden zustande. Die Anbieterin ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kostenlos und unverbindlich sind das Erstgespräch, die Erstanalyse, die KI-Standortbestimmung, der kostenlose Website-Check auf vaiacon.ch sowie Richtpreise und Fall-Einordnungen auf vaiacon.ch. Durch sie entsteht kein Vertrag. Der kostenlose Website-Check ist eine automatische Prüfung der öffentlich zugänglichen Website.
Bezahlte Prüfungen der Sichtbarkeit, etwa der Check kompakt oder das Audit, vertieft, sind eigene Leistungen. Für sie gilt die Offerte. Ein vorher gebuchter Kompakt-Check wird beim vertieften Audit angerechnet.
3. Leistungsumfang
Die Anbieterin arbeitet in drei Bereichen: KI-Kompetenz (Trainings, Workshops, Einzelcoachings, E-Learnings und Videos nach Mass, Begleitung vor Ort, Begleitung von Veränderungen im Team), Sichtbarkeit (Auffindbarkeit bei Suchmaschinen und KI-Assistenten) und Automationen (Analyse von Arbeitsabläufen, Automationen, Chatbots mit Firmenwissen, Software- und Schnittstellenentwicklung, Anbindung von KI an bestehende Programme). Dazu kommen die Betreuung der gebauten Automationen und Chatbots sowie die Begleitung mit fester Beratungszeit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte oder Vertrag.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sichert die rechtmässige Bereitstellung sämtlicher Daten zu. Verzögerungen verlängern Fristen entsprechend.
5. Vergütung
Es gelten die Preise der Offerte oder des Vertrags. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preise gelten 30 Tage ab Angebot.
Preise auf vaiacon.ch und Richtpreise aus dem Richtpreis-Rechner sind unverbindliche Berechnungen. Verbindlich wird ein Preis erst mit der Offerte, die die Anbieterin bestätigt hat.
Ab-Preise sind Einstiegspreise. Nach der Erstanalyse erhält der Kunde einen Fixpreis für den vereinbarten Umfang. Dieser Fixpreis ist nicht offen nach oben: Mehraufwand innerhalb des vereinbarten Umfangs trägt die Anbieterin.
Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs bietet die Anbieterin separat an. Sie werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt und verrechnet. Leistungen, die die Offerte nach Stunden ausweist, werden nach den geleisteten Stunden zum Ansatz der Offerte verrechnet.
Projekte und Schulungen stellt die Anbieterin nach der Leistung in Rechnung, laufende Leistungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Verzug kann die Anbieterin Leistungen aussetzen.
5a. Laufende Leistungen
Laufende Leistungen sind die Betreuung (Betrieb der gebauten Automationen und Chatbots), die Begleitung (feste monatliche Beratungs- und Arbeitszeit) und wiederkehrende Arbeiten an der Sichtbarkeit. Sie sind optional und laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie schriftlich oder per E-Mail auf das Ende des folgenden Monats kündigen. Wer keine Betreuung bucht, betreibt die übergebene Lösung selbst.
Fremdkosten wie Lizenzen, Hosting, KI-Nutzung und Telefonie werden nach Verbrauch separat verrechnet. Sie fallen auch ohne Betreuung an. Beim Telefonassistenten ist die Telefonnummer in der Betreuung enthalten. Gesprächsminuten und KI-Nutzung werden auch dann nach Verbrauch verrechnet.
5b. Schulungen und Termine
Trainings und Workshops werden pro Gruppe verrechnet. Einzelcoachings werden pro Stunde oder als vereinbartes Paket verrechnet. Massgebend ist die Offerte. Ein Paket gilt für die darin genannte Anzahl Termine und den darin genannten Zeitraum.
Ein Halbtag dauert vier Stunden, ein Tag acht Stunden, jeweils inklusive Pausen.
Im Preis ist die gesamte Arbeit der Anbieterin enthalten, auch Reisezeit und Reisekosten innerhalb der Schweiz. Räume, Technik, Material vor Ort und Verpflegung stellt der Kunde. Auf Wunsch organisiert die Anbieterin diese gegen Aufpreis.
Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 14 Tage vorher kostenlos absagen oder verschieben. Bei späterer Absage sind 50 % des Preises geschuldet, bei einer Absage weniger als 3 Arbeitstage vorher 100 %.
Muss die Anbieterin einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Termine
Termine gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart. Keine Haftung für Verzögerungen durch Kunden oder Dritte.
7. Einsatz künstlicher Intelligenz
Die Anbieterin kann KI-Systeme einsetzen. KI-Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sämtliche Ergebnisse eigenständig. Eine Garantie für bestimmte Resultate besteht nicht.
8. Datenschutz
Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht. Soweit erforderlich wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen. Es gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln sämtliche vertraulichen Informationen vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
10. Geistiges Eigentum
Urheberrechte, Konzepte, Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Prompts, KI-Agenten, Workflows, Automatisierungen, Skripte und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei der Anbieterin. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
Lerninhalte, die die Anbieterin eigens für den Kunden erstellt (E-Learnings, Videos, Unterlagen), darf der Kunde nach vollständiger Zahlung zeitlich unbeschränkt im eigenen Betrieb nutzen. Die Weitergabe an Dritte und der Weiterverkauf brauchen die schriftliche Zustimmung der Anbieterin.
11. Gewährleistung
Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Platzierungen in Suchmaschinen und Nennungen durch KI-Assistenten hängen von Dritten ab und werden nicht zugesichert. Analysen, Standortbestimmungen und Berichte sind Einschätzungen und Empfehlungen, keine Zusage eines Erfolgs.
11a. Projektabnahme
Nach Abschluss eines Projektes oder einer Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen weder eine begründete schriftliche Mängelrüge noch eine Ablehnung der Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Abgenommen ist ein Ablauf, wenn der Normalfall, fehlende und falsche Daten, ein Schnittstellenausfall und eine Doppelauslösung geprüft sind und die Rechte stimmen.
11b. Änderungswünsche
Änderungen bedürfen der Schriftform. Termine und Vergütung können angepasst werden. Zusatzleistungen bietet die Anbieterin separat an; sie werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt und verrechnet (Ziffer 5).
11c. Datensicherung
Der Kunde erstellt vollständige Backups. Keine Haftung für Datenverluste infolge ungenügender Datensicherung.
11d. IT-Sicherheit
Es werden branchenübliche Sicherheitsmassnahmen umgesetzt. Ein absoluter Schutz vor Cyberangriffen kann nicht garantiert werden.
11e. Cloud- und KI-Dienste
Die Anbieterin darf Drittanbieter einsetzen. Für deren Verfügbarkeit oder Änderungen wird keine Haftung übernommen.
11f. Rechtmässigkeit der Daten
Der Kunde sichert die Rechtmässigkeit aller Daten zu und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.
11g. KI-generierte Inhalte
Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit KI-generierter Inhalte. Der Kunde prüft sämtliche Resultate selbst.
11h. Open Source Software
Es gelten ausschliesslich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
11i. Verfügbarkeit externer Systeme
Keine Haftung für Ausfälle oder Änderungen externer Cloud-, API-, Hosting- oder KI-Dienste.
11j. Exportkontrolle und Compliance
Der Kunde hält sämtliche gesetzlichen Vorgaben ein. Die Anbieterin darf Leistungen einstellen, sofern gesetzliche Gründe dies verlangen.
11k. Sichtbarkeits-Score
Der Vaiacon-Sichtbarkeits-Score ist eine Messung nach einer festen Prüfliste zum Zeitpunkt der Prüfung. Er zeigt, welche Kriterien die Website erfüllt, und ist keine Zusage für Platzierungen, Nennungen durch KI-Assistenten oder einen wirtschaftlichen Erfolg (Ziffer 11). Setzt die Anbieterin Änderungen um, misst sie den Score nach der Freigabe erneut mit derselben Prüfliste. Eine Rückerstattung des Honorars aufgrund des Scores ist nicht vorgesehen.
11l. Mängel nach der Übergabe
Mängel beheben wir 90 Tage nach der Übergabe ohne Rechnung. Die Reaktionszeit der Betreuung ist die Zeit bis zur ersten Antwort und keine Frist für die Behebung.
11m. Freigabe vor dem Versand nach aussen
Texte, die eine Automation an Dritte schickt, etwa Mails, Nachrichten, Offerten oder Beiträge an die Kundschaft des Kunden, gibt der Kunde vor dem ersten produktiven Versand frei. Der Kunde bestimmt, ob jede Offerte oder Nachricht einzeln freigegeben wird oder nur die Vorlagen und die Regeln einmal. Bei der einmaligen Freigabe läuft der Versand danach ohne weitere Freigabe, bis der Kunde die Vorlagen oder Regeln ändert. Die gewählte Art der Freigabe wird schriftlich festgehalten.
11n. Anrechnung der Standortanalyse
Bei einem Folgeauftrag innert sechs Monaten wird die Vorarbeit bis zur Hälfte angerechnet, höchstens CHF 1'075.
12. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt.
Wo sich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausschliessen lässt, ist sie auf den niedrigeren Betrag aus der Vergütung des betroffenen Auftrags oder CHF 100'000 begrenzt. Sie umfasst dann keine indirekten Schäden und Folgeschäden wie Datenverlust, Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Reputationsschäden.
Für Schäden aus Angriffen Dritter (Hackerangriffe, Ransomware), aus fehlerhaften Eingabedaten, aus unzutreffenden KI-Ausgaben und aus Entscheidungen des Kunden haftet die Anbieterin nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig mitverursacht hat.
13. Leistungen Dritter
Einsatz von Unterauftragnehmern und Drittsoftware ist zulässig. Keine Haftung ausserhalb des Einflussbereichs.
14. Betreuung
Betreuung und Reaktionszeiten gelten nur, wenn eine Betreuung vereinbart ist. Umfang und Reaktionszeit ergeben sich aus der Offerte oder dem Vertrag.
15. Höhere Gewalt
Keine Haftung bei höherer Gewalt.
16. Änderungen der AGB
Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern nichts anderes vereinbart wird. Diese Fassung stammt vom 11. Oktober 2026.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
18. Versicherung
Die Anbieterin unterhält eine angemessene Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zulässige Regelung.