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RATGEBER

KI-Kompetenz: Was Schweizer KMU zu Artikel 4 wissen müssen

Pflicht, Schulung, Nachweis: der Überblick in einfacher Sprache, mit Quellen und klar markierten Unsicherheiten.

Der vaiacon-Roboter mit Buch und Zeigestab

Auf einen Blick. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, dass Firmen, die KI einsetzen, sich um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden kümmern. Es gibt dafür kein Pflichtzertifikat und keine Einheitsschulung. Für Schweizer KMU gilt die Regel nicht automatisch, sondern nur, wenn sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Ein Schweizer Gegenstück gibt es nicht. Diese Seite erklärt den Stand zum 30. Oktober 2026 und sagt dort, wo es unsicher ist, dass es unsicher ist.

Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt den Stand zum 30. Oktober 2026 in einfacher Sprache und ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Wo die Rechtslage nicht abschliessend geklärt ist, steht es ausdrücklich da. Massgebend ist immer der amtliche Text auf EUR-Lex.

Was ist KI-Kompetenz?

Die KI-Verordnung definiert den Begriff in Artikel 3 Nummer 56: Gemeint sind die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die nötig sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken sowie möglicher Schäden bewusst zu sein. Das ist bewusst offen formuliert. Wer in der Buchhaltung einen Chatbot für Textentwürfe nutzt, braucht anderes Wissen als jemand, der Bewerbungen mit KI vorsortiert.

In der Praxis heisst das vier Dinge: Ihre Leute wissen, was ein KI-Werkzeug kann und was nicht (zum Beispiel, dass Sprachmodelle Falsches überzeugend formulieren). Sie wissen, welche Daten sie eingeben dürfen und welche nicht. Sie prüfen Ergebnisse, bevor sie damit etwas entscheiden oder versenden. Und sie wissen, an wen sie sich bei Unklarheiten wenden.

Was verlangt Artikel 4 genau?

Der ursprüngliche Text von Artikel 4 (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag KI betreiben oder nutzen, über ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die Personen zu berücksichtigen, bei denen die KI eingesetzt wird. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.

Wichtig ist, was nicht dasteht: kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, kein vorgeschriebener Anbieter, kein amtliches Formular.

Änderung durch den Digital Omnibus. Nach unserer Recherche wurde Artikel 4 im Sommer 2026 durch die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) neu gefasst. Danach sollen Anbieter und Betreiber Massnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten sollen vor allem KMU dabei unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müsste nicht mehr zugesichert werden. Ein früherer Vorschlag der Kommission, die Pflicht ganz auf die Mitgliedstaaten zu verlagern, wurde nach unserem Stand nicht übernommen.

Unsicher, bitte gegenprüfen. Wir konnten den amtlichen Wortlaut der Verordnung (EU) 2026/1744 nicht selbst abschliessend lesen und stützen uns auf Fachveröffentlichungen. Prüfen Sie Inkrafttreten und den neuen Wortlaut von Artikel 4 auf EUR-Lex, bevor Sie sich darauf verlassen. Mehrere Fachquellen empfehlen ausdrücklich, Kompetenz auch nach der Neufassung tatsächlich aufzubauen und nicht nur formal zu behaupten.

Gilt Artikel 4 für Schweizer KMU?

Nicht automatisch. Die KI-Verordnung ist EU-Recht. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c gilt sie aber auch für Anbieter und Betreiber mit Sitz ausserhalb der EU, wenn die Ergebnisse (der «Output») ihres KI-Systems in der Union verwendet werden. Schweizer Fachanwälte nennen als Beispiele eine Firma, die per KI Marketinginhalte für Interessenten in der EU erzeugt, oder ein Unternehmen, das KI-gestützte Produkte auf dem EU-Markt anbietet. Wer KI dagegen nur innerhalb der Schweiz für Schweizer Kundschaft nutzt, fällt nach diesen Einschätzungen nicht unter die Verordnung.

Es gibt Grenzfälle, etwa eine Offerte, die ein Kunde aus Deutschland liest. Hier ist die Auslegung nicht abschliessend geklärt. Unsere Einschätzung, keine Rechtsauskunft: Selbst wenn Sie nicht direkt betroffen sind, können EU-Auftraggeber in Verträgen Nachweise zum KI-Einsatz verlangen. Dann lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Mehr dazu auf der Seite KI-Kompetenz Pflicht in der Schweiz.

Wie viel Schulung ist genug?

Das Gesetz nennt keine Zahl. Massgebend ist, was Ihre Leute mit KI tun. Wer gelegentlich Texte entwerfen lässt, braucht eine kurze Einführung und klare Regeln. Wer mit KI Kundendaten verarbeitet oder Entscheidungen über Personen vorbereitet, braucht deutlich mehr. Eine Orientierung dazu finden Sie unter KI-Kompetenz Schulung: wie viel genügt?

Wie weise ich KI-Kompetenz nach?

Ein Formular gibt es nicht. Fachstellen empfehlen eine knappe, nachvollziehbare Dokumentation: Welche KI-Werkzeuge werden eingesetzt und von wem? Wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult? Welche Regeln gelten für den Umgang mit KI? Wer ist verantwortlich? Die Bundesnetzagentur in Deutschland empfiehlt eine solche Dokumentation, schreibt sie aber nicht als Muster vor. Details auf der Seite KI-Kompetenz nachweisen.

Droht ein Bussgeld?

Das ist unsicher. Artikel 4 wird in der Bussgeldvorschrift (Artikel 99) nicht ausdrücklich genannt. Die Fachquellen sind sich nicht einig, ob und wie eine fehlende KI-Kompetenz unmittelbar sanktioniert werden kann. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass fehlende Kompetenz bei anderen Verstössen die Bewertung beeinflussen kann. Die nationale Aufsicht ist in den EU-Mitgliedstaaten ab August 2026 aufgebaut. Wir nennen deshalb keine Beträge. Wer es genau wissen muss, klärt das mit einer auf EU-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei.

Fünf Schritte für ein KMU

  1. Bestandsaufnahme. Schreiben Sie auf, welche KI-Werkzeuge im Betrieb genutzt werden, auch private Konten, die Mitarbeitende für die Arbeit nutzen.
  2. Regeln festlegen. Eine Seite genügt: erlaubte Werkzeuge, Daten, die nie eingegeben werden dürfen, Prüfpflicht vor Versand.
  3. Nach Rolle schulen. Alle bekommen die Grundlagen, wer mit sensiblen Daten arbeitet, bekommt mehr.
  4. Dokumentieren. Datum, Teilnehmende, Inhalte, Verantwortliche. Eine einfache Tabelle reicht.
  5. Auffrischen. Neue Werkzeuge oder neue Mitarbeitende lösen eine kurze Nachschulung aus. Einmal im Jahr prüfen, ob die Regeln noch stimmen.

Wie ist der Stand in der Schweiz?

Der Bundesrat beschloss am 12. Februar 2025, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht dort anzupassen, wo es nötig ist, überwiegend sektorspezifisch statt mit einem allgemeinen KI-Gesetz. Am 28. Oktober 2026 nahm er einen Zwischenbericht dazu zur Kenntnis. Verbindliche Vorschriften sollen nach Medienberichten im Frühling 2027 in die Vernehmlassung gehen. Eine Pflicht zur KI-Kompetenz wie in Artikel 4 gibt es in der Schweiz nicht. Das revDSG gilt unverändert: Wer personenbezogene Daten in KI-Werkzeuge eingibt, muss Transparenz, Datensicherheit und die Weitergabe ins Ausland beachten, und das ist Teil guter KI-Kompetenz.

Drei Beispiele aus dem KMU-Alltag

Die folgenden Fälle sind erfundene Beispiele zur Veranschaulichung, keine Kundenfälle und keine Rechtsauskunft.

Treuhandbüro

Das Büro nutzt einen KI-Assistenten, um Mandantenbriefe zu entwerfen und Belege zusammenzufassen. Hier steht der Schutz von Mandatsdaten im Vordergrund. Wichtig für die Schulung: Welche Angaben dürfen in ein Cloud-Werkzeug (Berufsgeheimnis, revDSG), wie werden Zahlen aus KI-Zusammenfassungen gegengeprüft, und wer gibt ein Werkzeug frei? Für den Nachweis genügen ein Inventar der Werkzeuge, eine Regelseite und eine Teilnehmerliste.

Arztpraxis

Die Praxis lässt Terminanfragen von einem Chatbot beantworten und Berichtsentwürfe mit KI vorformulieren. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten. Die Schulung muss deshalb klar sagen, was nie in ein KI-Werkzeug gehört, und dass medizinische Aussagen immer von der zuständigen Fachperson geprüft werden. Wer entscheidet, wann ein Chatbot an eine Person übergibt, gehört in die Regeln. Ebenso sollte festgehalten sein, wie Patientinnen und Patienten erfahren, dass sie mit einem Chatbot schreiben, und wie sie jederzeit eine Person erreichen.

Handwerksbetrieb

Ein Sanitärbetrieb nutzt KI für Offerttexte, Mails und die Auswertung von Fotos der Baustelle. Das Risiko liegt weniger bei sensiblen Daten als bei falschen Angaben: Eine KI erfindet Normen, Mengen oder Fristen. Die Schulung sollte daher zeigen, wie man Ergebnisse prüft, bevor eine Offerte hinausgeht, und wie Kundennamen und Adressen in Prompts behandelt werden.

Häufige Irrtümer

Rund um Artikel 4 kursieren viele Kurzfassungen, die den Sachverhalt verkürzen. Die folgenden fünf Aussagen hören wir am häufigsten, und keine davon stimmt in dieser Form.

  • «Wir brauchen ein Zertifikat.» Nein. Weder Artikel 4 noch eine uns bekannte Behörde verlangt ein bestimmtes Zertifikat.
  • «Das betrifft nur Firmen mit eigener KI.» Nein. Auch wer fertige Werkzeuge wie Chatbots oder Übersetzer einsetzt, ist als Betreiber gemeint, sofern die Verordnung überhaupt anwendbar ist. Das gilt ebenso für KI-Funktionen, die in Office- oder Buchhaltungssoftware schon eingebaut sind.
  • «Wir sind in der Schweiz, das geht uns nichts an.» Nicht pauschal. Es kommt darauf an, ob der Output in der EU verwendet wird (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c).
  • «Eine Richtlinie im Intranet reicht.» Allein kaum. Die Regeln müssen bekannt und verstanden sein.
  • «Einmal geschult, für immer erledigt.» Werkzeuge ändern sich schnell. Eine Auffrischung bei Änderungen ist sinnvoll.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Zertifikat für KI-Kompetenz?

Nein. Weder die ursprüngliche noch die neu gefasste Fassung von Artikel 4 verlangt ein Zertifikat. Entscheidend ist, dass Ihre Leute für ihre Aufgaben ausreichend Bescheid wissen und Sie das belegen können.

Gilt die Pflicht für ein Schweizer KMU ohne EU-Geschäft?

Nach den uns vorliegenden Einschätzungen Schweizer Fachanwälte nicht, solange der Output Ihrer KI-Systeme nicht in der EU verwendet wird. Grenzfälle sind nicht abschliessend geklärt.

Muss ich Praktikanten und externe Freelancer mitschulen?

Artikel 4 nennt ausdrücklich auch andere Personen, die im Auftrag KI betreiben oder nutzen. Wer in Ihrem Auftrag mit KI arbeitet, gehört also in die Überlegung.

Reicht eine interne KI-Richtlinie?

Allein nicht. Eine Richtlinie ist ein guter Anfang, aber Fachquellen erwarten, dass die Regeln auch vermittelt und verstanden werden.

Wie oft muss geschult werden?

Das ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist eine Auffrischung bei neuen Werkzeugen, neuen Aufgaben oder neuen Mitarbeitenden.

Ist ein Online-Kurs ausreichend?

Das kann bei einfachem Einsatz genügen. Bei sensiblen Daten oder Entscheidungen über Personen sind Praxisbezug und Rückfragen wichtiger als das Medium.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Ob und wie Art. 4 allein sanktioniert wird, ist unsicher. Unabhängig davon tragen Sie bei Fehlern mit KI weiterhin die Verantwortung, etwa nach revDSG oder Vertragsrecht.

Quellen

Stand: 30. Oktober 2026.

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