Kurz gesagt: Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenzahl. Eine gute Schulung richtet sich nach der Rolle und nach dem Risiko. Für einfache Anwendungen genügt eine halbe bis ganze Stunde mit klaren Regeln, für heikle Anwendungen braucht es Praxisübungen.
Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt den Stand zum 30. Oktober 2026 in einfacher Sprache und ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Wo die Rechtslage nicht abschliessend geklärt ist, steht es ausdrücklich da. Massgebend ist immer der amtliche Text auf EUR-Lex.
Der Massstab: Rolle und Risiko
Artikel 4 KI-VO verlangt keine bestimmte Dauer und keinen bestimmten Inhalt. Die Verordnung nennt Kriterien: Vorkenntnisse, Erfahrung und Ausbildung der Personen, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen KI eingesetzt wird. Daraus lässt sich ein einfaches Raster ableiten. Es ist unsere Praxisempfehlung, kein amtlicher Standard.
Drei Stufen als Orientierung
- Grundlagen für alle. Was KI-Werkzeuge sind, wo sie sich irren, welche Daten tabu sind, wann ein Mensch prüfen muss. Format: Kurzschulung, Beispiele aus dem eigenen Alltag.
- Anwender mit Kundendaten. Zusätzlich: Datenschutz nach revDSG, Umgang mit Personendaten, Quellenprüfung, Kennzeichnung von KI-Inhalten, wenn Kunden es betrifft. Format: Workshop mit Übungen.
- Verantwortliche. Wer KI-Werkzeuge auswählt, einführt oder Entscheidungen über Personen vorbereitet (zum Beispiel in der Personalauswahl), braucht Wissen zu Risiken, Dokumentation und Rechtsrahmen. Hier ist externe Fachberatung sinnvoll.
Was eine brauchbare Schulung enthält
- Wie Sprachmodelle arbeiten und warum sie Fehler machen.
- Ihre Regeln: erlaubte Werkzeuge, verbotene Eingaben, Prüfpflichten.
- Übungen mit echten Aufgaben aus Ihrem Betrieb.
- Datenschutz: Was darf in welches Werkzeug, wohin gehen die Daten.
- Anlaufstelle für Fragen und Meldung von Pannen.
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die ein «offizielles» Zertifikat versprechen: Ein amtlich anerkanntes Zertifikat zu Artikel 4 gibt es nicht. Fragen Sie, ob der Inhalt auf Ihre Werkzeuge und Ihre Branche zugeschnitten ist, ob Schweizer Recht (revDSG) vorkommt und ob eine Teilnahmeliste für Ihre Dokumentation entsteht. Mehr zu unserem Angebot finden Sie unter KI-Kompetenz bei vaiacon.
Beispiel für ein Halbtagesprogramm
So kann ein Einstieg für ein Team von zehn Personen aussehen. Es ist ein Vorschlag zum Anpassen, keine Vorgabe.
| Teil | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|
| 1 | Wie Sprachmodelle funktionieren, Grenzen und Fehlerarten | 30 Minuten |
| 2 | Ihre Werkzeuge im Betrieb, live gezeigt | 45 Minuten |
| 3 | Datenschutz nach revDSG: Was darf hinein, was nicht | 30 Minuten |
| 4 | Übungen mit echten Aufgaben aus dem Team, Ergebnisse prüfen | 60 Minuten |
| 5 | Regeln gemeinsam festlegen, Fragen, Anlaufstelle | 30 Minuten |
Häufige Fehler bei Schulungen
- Zu allgemein: Folien über «die Zukunft der KI», aber nichts über die Werkzeuge, die das Team wirklich nutzt.
- Ohne Übungen: Wissen bleibt hängen, wenn man es einmal selbst angewendet hat.
- Ohne Folgeplan: Niemand weiss danach, wer Fragen beantwortet oder neue Werkzeuge freigibt.
- Ohne Spuren: Es gibt keine Teilnehmerliste, kein Datum und keine Inhaltsangabe.
Schwerpunkte nach Branche
In einem Treuhandbüro gehören Berufsgeheimnis und Zahlenprüfung in den Mittelpunkt, in einer Arztpraxis der Umgang mit Gesundheitsdaten, im Handwerk das Prüfen von Offerttexten und Fachangaben. Die Grundlagen sind überall gleich, die Beispiele sollten aus Ihrem Alltag stammen. Fragen Sie Ihr Team vor der Schulung, wo es heute schon KI nutzt, auch privat. Die ehrlichen Antworten sind der beste Ausgangspunkt, weil sie zeigen, wo Regeln tatsächlich fehlen. Prüfen Sie ausserdem, ob freie, nicht freigegebene Konten im Einsatz sind, denn dort entstehen die meisten Datenschutzprobleme.
Häufige Fragen
Wie lange muss eine KI-Schulung dauern?
Das Gesetz nennt keine Dauer. Für einfache Anwendungen genügen kurze Formate, wichtiger als die Dauer sind Bezug zum Alltag und klare Regeln.
Müssen alle Mitarbeitenden gleich geschult werden?
Nein. Artikel 4 verlangt eine Anpassung an Vorkenntnisse und Einsatzkontext. Eine Schulung nach Rolle ist ausdrücklich im Sinne der Vorschrift.
Zählt ein Selbststudium?
Grundsätzlich möglich, aber schwerer nachzuweisen. Halten Sie fest, was bearbeitet wurde und wann.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 2, 3 Nr. 56 und 4, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), EUR-Lex
- Bundesrat: Auslegeordnung KI-Regulierung und Europarats-Konvention, admin.ch
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)
- Homburger: Die EU verabschiedet die KI-Verordnung (Wirkung auf Schweizer Unternehmen)
- Bundesamt für Justiz: Künstliche Intelligenz
Stand: 30. Oktober 2026.
